Gemeinschaftsgräber auf den Friedhöfen Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land

Hinter einer Ruhegemeinschaft steckt folgende Idee: Viele Hinterbliebene teilen sich die Kosten der Pflege einer gemeinsamen Grabstätte. Die Einzigartigkeit des Verstorbenen bleibt aber durch die Nennung von Namen und Lebensdaten auf einem gemeinschaftlichen Grabmal erhalten. Ruhegemeinschaften gibt es vorrangig für Urnenbeisetzungen. Aber auch Erdbeisetzungen und Partnerruhegemeinschaften sind möglich.

Ruhegemeinschaften werden ausschließlich über einen Dauergrabpflegevertrag angeboten. Dieser regelt und sichert die Grabpflege über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg, ohne nachträgliche Kosten- oder Preissteigerungen. Die Grabanlage wird von der Gärtnerei Ifland sorgfältig betreut und bepflanzt, ihre Leistungen werden vor Ort durch die Treuhandstelle überwacht. Die Angehörigen können die Grabstätte jederzeit besuchen und angemessenen Grabschmuck sowie Kerzen aufstellen. Gleichzeitig sind sie von jeder Verpflichtung zur Grabpflege entbunden.

Keine unserer Ruhegemeinschaften ist gleich, jede wird von uns als Friedhofsgärtnerei und Fachbetrieb für Gestaltung und Pflege speziell an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und bepflanzt. Die Beisetzung erfolgt häufig in einem Urnenreihengrab, teilweise in historischen Familiengrabstätten, die durch die neue Nutzung erhalten werden können, oder auf neu gestalteten Flächen.

Einen Vorsorgevertrag für ein Partnergrab (spezielle Form einer Ruhegemeinschaft) können Sie bereits zu Lebzeiten abschließen – egal ob als Familie, Paar oder Einzelperson.

    Ruhegemeinschaftsgräber

  1. Bei den Ruhegemeinschaftsgräbern handelt es sich um Grabstätten mit einzeln gekennzeichneten Bestattungsstellen. Für die Bestattung im Ruhegemeinschaftsgrab werden eingeschränkte Nutzungsrechte vergeben. Es gelten die für Reihengräber gültigen Ruhezeiten.
  2. Ein Anspruch auf Bestattung im Ruhegemeinschaftsgrab besteht nicht. Der Friedhofsträger entscheidet über die Aufnahme in das Ruhegemeinschaftsgrab.
  3. Die Namen der im Ruhegemeinschaftsgrab Bestatteten werden auf dem dafür vom Friedhofsträger vorgesehenen Namensträger (Grabmal/Platte etc.) auf der Grabanlage genannt.
  4. Eine individuelle Bepflanzung oder andere Kennzeichnung der unmittelbaren Bestattungsstelle ist nicht zulässig. Blumenschmuck kann in den dafür vom Friedhofsträger vorgesehenen Behälter/Steckvase abgelegt werden.
  5. Die Herrichtung und Unterhaltung des Ruhegemeinschaftsgrabes obliegt dem von der Kirchgemeine beauftragten Friedhofsträger.
  6. Aus- oder Umbettungen aus dem Ruhegemeinschaftsgrab sind nicht gestattet. 


    Pflegevereinfachte Reihengräber

  1. Bei den pflegevereinfachten Reihengräbern für Särge und Urnen handelt es sich um Grabstätten mit einzeln gekennzeichneten Bestattungsstellen. Für die Bestattung im pflegevereinfachten Reihengrab werden eingeschränkte Nutzungsrechte vergeben. Es gelten die für Reihengräber gültigen Ruhezeiten.
  2. Ein Anspruch auf Bestattung im pflegevereinfachte Reihengrab besteht nicht. Der Friedhofsträger entscheidet über die Aufnahme in das pflegevereinfachten Reihengrab.
  3. Die Gräber sind namentlich gekennzeichnet und es besteht eine Grabmalpflicht mit folgenden Maßen. Für Urnengräber:
  • liegendes Grabmal max. Höhe x Breite 40cm x 40cm; min. Stärke 10cm; Aufstellung zentral-mittig
  • stehendes Grabmal max. Höhe x Breite 70cm x 40cm; min. Stärke 12cm; Aufstellung 15cm von der oberen

 


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